Räumlicher Versorgungsbereich sind die Gemeinden:

  • Fulpmes
  • Mieders
  • Neustift
  • Telfes
  • Schönberg
Stubaital mit Wappen

141

Allgemeinmedizinischer Bereitschaftsdienst: Tel. Nr. 141
  • Montag bis Freitag: während der Nacht von 19:00 bis 7:00 Uhr
  • Samstag, Sonntag, Feiertag: Tag und Nacht

144

Notärztliche Hilfe in medizinischen Notfällen: Tel. Nr. 144
medizinische Notfälle
Notordination des diensthabenden Arztes
  • Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 - 11:00 Uhr und 17:00 - 18:00 Uhr
medizinische Notfälle

Sprengelärztliche Erreichbarkeit

  • Die Liste des sprengelärztlichen Dienstes ist der Polizei, der Rettung, dem Krankenhaus, den Altersheimen und den Bestattern bekannt und deckt sich mit dem allgemeinmedizinischen Bereitschaftsdienst.

Urlaubsvertretung

  • Die Vertretung bei Abwesenheit/Urlaub werden durch ein Schild an der Ordinationstüre und über die Ansage am Anrufbeantworter der Ordination bekannt gegeben.

Ärzte für Allgemeinmedizin im Ärztenetz Stubaital

in Fulpmes

Dr. Hansjörg Somavilla

Dr. Cornelia Danzl

Dr. Hansjörg Somavilla

Dr. Alexandra Seewald

Dr. Matthias Somavilla

Dr. Matthias Somavilla

in Mieders

Dr. Benedikt Nagiller

in Neustift

Dr. Johannes Gleirscher

Dr. Johannes Gleirscher

Dr. Robert Lugmayr

Geplante Einbindung weiterer Versorgungseinrichtungen

  • Krankenhaus
  • Apotheken
  • Sozial- und Gesundheitssprengel
  • Alten- und Pflegeheime

Organisationsstruktur

Das Ärztenetz ist als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) von in Fulpmes, Mieders, Neustift, Telfes und Schönberg niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin eingerichtet. Alle in den Gemeinden des Ärztenetzes Stubaital tätigen medizinischen Versorgungseinrichtungen, können grundsätzlich auf Antrag Mitglieder des Ärztenetzes Stubaital werden. Über die Aufnahme entscheiden die Ärzte für Allgemeinmedizin, die sich in der ARGE zusammengeschlossen haben.

Die Mitglieder der ARGE wählen aus dem Kreis der Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin der ARGE eine ehrenamtliche Vorsitzende bzw. einen ehrenamtlichen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter für die Dauer von drei Jahren.